Erweiterung der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft™ ab 2031 auf 48 Teams bestätigt
Überarbeitetes FIFA-Disziplinarreglement zur Bekämpfung von Rassismus verabschiedet
FIFA-Aktionsstrategie für afghanischen Frauenfussball und Schaffung eines afghanischen Frauenflüchtlingsteams befürwortet
Nach Konsultation der Konföderationen und weiterer Interessengruppen hat der FIFA-Rat angesichts der bemerkenswerten jüngsten Entwicklung des Frauenfussballs auf der ganzen Welt einstimmig beschlossen, das Teilnehmerfeld der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft™ ab 2031 von 32 auf 48 Teams zu erweitern.
Mit dem Beschluss bei der online durchgeführten Sitzung wird dieses Eliteturnier noch repräsentativer. Noch mehr Nationen und Spielerinnen erhalten Zugang, während weltweit noch mehr in den Frauenfussball investiert wird.
Bei der auf 48 Teams vergrösserten FIFA Frauen-Weltmeisterschaft™ wird in zwölf Dreiergruppen gespielt. Das Turnier umfasst statt 64 neu 104 Spiele und dauert eine Woche länger. Die Veranstaltungsvorgaben für die Ausgaben 2031 und 2035 der FIFA Frauen-Weltmeisterschaft™ wurden entsprechend angepasst.
Die FIFA wird weitere Gespräche mit den am Konsultationsverfahren beteiligten Interessengruppen führen, um deren Anliegen aufzunehmen.
„Es geht nicht bloss darum, die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft mit 16 zusätzlichen Teams auszutragen, sondern für den Frauenfussball allgemein die nächsten Weichen zu stellen, damit mehr FIFA-Mitgliedsverbände das Turnier nutzen können, um ihre Frauenfussballstrukturen ganzheitlich zu entwickeln“, sagte FIFA-Präsident Gianni Infantino.
„Die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft 2023 hat die globale Konkurrenz auf eine neue Stufe gehoben. Nebst vieler weiterer Rekorde haben erstmals Teams aller Konföderationen mindestens ein Spiel gewonnen und Teams aus fünf Konföderationen die K.-o.-Phase erreicht. Mit diesem Beschluss sorgen wir dafür, dass der Frauenfussball sein weltweites Wachstum fortsetzen kann.“
Der FIFA-Rat hat des Weiteren die FIFA-Aktionsstrategie für den afghanischen Frauenfussball verabschiedet, die die Bildung eines afghanischen Frauenflüchtlingsteams vorsieht und die FIFA-Administration damit beauftragt, dessen Betrieb zu organisieren und zu unterstützen, damit das Team seine Aktivitäten so bald wie möglich aufnehmen kann. Die FIFA steht in direktem Kontakt mit den betreffenden Spielerinnen.
„Dies ist eine wegweisende Initiative“, fügte der FIFA-Präsident hinzu. „Die FIFA setzt alles daran, jedem Mädchen die Möglichkeit zu bieten, Fussball zu spielen.“
Überabeitetes FIFA-Disziplinarreglement und weitere Beschlüsse
Im Rahmen des FIFA-Engagements zur Bekämpfung von Rassismus im Fussball gemäss der globalen Motion gegen Rassismus, die von allen 211 FIFA-Mitgliedsverbänden beim 74. FIFA-Kongress verabschiedet wurde, hat der FIFA-Rat einstimmig die überarbeitete Ausgabe des FIFA-Disziplinarreglements verabschiedet, die einen umfassenden Katalog proaktiver regulatorischer Massnahmen gegen diskriminierendes Verhalten auf und neben dem Platz beinhaltet.
Die neue Ausgabe umfasst wichtige Änderungen zur Stärkung der FIFA-Massnahmen gegen Rassismus:
Neue Bestimmungen gegen rassistische Beschimpfungen: Das dreistufige Verfahren gegen Diskriminierung wurde in Art. 15 verankert und spezifisch auf Rassismus ausgeweitet. Alle Konföderationen und FIFA-Mitgliedsverbände sind verpflichtet, das Verfahren durchzusetzen.
Höhere Geldstrafen bei rassistischen Beschimpfungen: Die maximale Geldstrafe, die bei rassistischen Beschimpfungen verhängt werden kann, wurde erheblich auf CHF 5 000 000 erhöht.
Verantwortung bei rassistischen Beschimpfungen: Spieler und Offizielle können dabei helfen, Urheber rassistischer Beschimpfungen zu identifizieren, um die nötigen Massnahmen zu unterstützen, etwa die Wegweisung der Täter aus dem Stadion.
Disziplinarreglemente der FIFA-Mitgliedsverbände: Die FIFA-Mitgliedsverbände müssen ihre Disziplinarbestimmungen den allgemeinen Grundsätzen des FIFA-Disziplinarreglements anpassen.
Recht der FIFA zur Beschwerde und Intervention bei Fällen zu rassistischen Beschimpfungen: Die FIFA behält sich das Recht vor, Entscheide zu rassistischen Beschimpfungen beim Sportschiedsgericht anzufechten und zu intervenieren, wenn in entsprechenden Fällen seitens des zuständigen FIFA-Mitgliedsverbands keine ausreichenden Massnahmen getroffen werden.
„Das überarbeitete Disziplinarreglement bedeutet einen entscheidenden Schritt vorwärts im Bestreben der FIFA, ihr Regelwerk zu stärken, um Diskriminierung und rassistische Beschimpfungen gemeinsam mit ihren 211 Mitgliedsverbänden zu verfolgen und zu ahnden“, erklärte Präsident Infantino.
Des Weiteren verabschiedete der FIFA-Rat das Reglement für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 26™ und den FIFA-Interkontinental-Pokal 2025™.
Schliesslich wurden die FIFA-Ratsmitglieder über die Vorbereitung für den 75. FIFA-Kongress informiert, der am 15. Mai 2025 in Asunción (Paraguay) abgehalten wird.
Sitzung Nr. 32 des FIFA-Rats