Die FIFA-Disziplinarkommission hat im Zusammenhang mit Vorfällen bei der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026™ die folgenden Disziplinarmassnahmen verhängt:
Argentinischer Fussballverband Die FIFA-Disziplinarkommission hat ein Verfahren gegen den argentinischen Fussballverband wegen möglicher Verstösse gegen Art. 13 Abs. 2 lit. c (Nutzung einer Sportveranstaltung für sportfremde Kundgebungen), Art. 14 Abs. 5 (Fehlverhalten eines Teams), Art. 15 (Diskriminierung und rassistische Beleidigungen) sowie Art. 17 (Ordnung und Sicherheit bei Spielen) des FIFA-Disziplinarreglements eingeleitet. Grund dafür sind diskriminierende Gesänge und Gesten, Spielverzögerungen, die Nichteinhaltung von Spiel- und Sicherheitsprotokollen, das Zeigen unangebrachter Botschaften durch das Team und die Zuschauer sowie das Werfen von Gegenständen durch Zuschauer bei mehreren Spielen der argentinischen Nationalmannschaft bei der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026™.
Leandro Paredes, Nahuel Molina, Thiago Almada und Roberto Ayala (alle ARG) sowie Pablo Martín Páez Gavira (ESP) Die FIFA-Disziplinarkommission hat den Bericht des eingesetzten Disziplinar- und Ethikanklägers zu den Vorfällen während des Finales der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026™ (Spanien gegen Argentinien) erhalten und gemäss der darin enthaltenen Empfehlung wegen möglicher Verstösse gegen Art. 14 Abs. 1 lit. i des FIFA-Disziplinarreglements (Körperverletzung) ein Disziplinarverfahren gegen die argentinischen Spieler Nahuel Molina (in zwei Fällen, einmal vollendet und einmal in Form eines Versuchs) und Leandro Paredes (in drei Fällen) sowie gegen den argentinischen Offiziellen Roberto Ayala (in einem Fall) eingeleitet. Wegen möglicher Verstösse gegen Art. 14 Abs. 1 lit. b des FIFA-Disziplinarreglements (unsportliches Verhalten) wurde ebenfalls ein Disziplinarverfahren gegen die argentinischen Spieler Nahuel Molina (in einem Fall) und Thiago Almada (in einem Fall) sowie gegen den spanischen Spieler Pablo Martín Páez Gavira (in einem Fall) eröffnet.
Gemäss FIFA-Disziplinarreglement haben die Beschuldigten nun die Möglichkeit, eine Stellungnahme einzureichen, ehe die FIFA-Disziplinarkommission zu gegebener Zeit einen Entscheid erlässt.