FIFA U-17-Frauen-Weltmeisterschaft Dominikanische Republik 2024™

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Die Grundprinzipien von FIFA Forward

Finanzielle Ansprüche

Für Mitgliedsverbände USD 6 Millionen für jeden Mitgliedsverband zur Deckung seiner Betriebskosten und zur Finanzierung von Entwicklungsprojekten für die Vierjahresperiode sowie zusätzlich bis zu USD 1 Million als Reise- und Ausrüstungsbeiträge für Mitgliedsverbände mit Jahreseinnahmen von maximal USD 4 Millionen.

bis zu USD 1 Million pro Jahr für BetriebskostenFreigabe von USD 500 000 jeweils im Januar zur Deckung der Kosten für die tägliche Arbeit, die Administration und den Betrieb
Auszahlung von bis zu USD 500 000 jeweils im Juli, sofern der Mitgliedsverband bis zu zehn Aktivitäten durchführt (USD 50 000 pro Aktivität), z. B. wenn er: (1) Männer-, Frauen- und Jugendwettbewerbe (in jeweils zwei Alterskategorien für Mädchen und Jungen) organisiert, wobei jeder Wettbewerb mindestens zehn Teams und mindestens 90 Spiele umfassen sowie jedes Jahr mindestens sechs Monate dauern muss, (2) aktive Männer-, Frauen- und Jugendnationalteams hat, die pro Jahr je mindestens vier Spiele bestreiten, (3) für die Spielerregistrierung und das Wettbewerbsmanagement über ein funktionstüchtiges und laufend aktualisiertes IT-System verfügt (das von der FIFA bei Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt wird), (4) Programme für Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen hat.
USD 2 Millionen für 2019–2022 für Projekte, die auf die genehmigte Zielvereinbarung des Mitgliedsverbands abgestimmt sind und in erster Linie die Fussballinfrastruktur (z. B. Spielfelder, technische Zentren, Trainingsanlagen, Stadien, Verbandssitze) betreffenSie dürfen auch andere Entwicklungsbereiche betreffen, sofern der Mitgliedsverband über mindestens ein Stadion/Spielfeld, einen geeigneten Verbandssitz und ein funktionstüchtiges technisches Zentrum verfügt.
bis zu je USD 200 000 pro Jahr zur Deckung von Reise- und Unterkunftskosten sowie für Fussballausrüstung für Mitgliedsverbände, die dringend auf Hilfe angewiesen sindAls dringend auf Hilfe angewiesen gilt ein Mitgliedsverband, wenn seine Einnahmen jährlich nicht mehr als USD 4 Millionen betragen. Massgebend sind die Einnahmen, die im jährlichen statutarischen Buchprüfungsbericht zum Vorjahr, der der FIFA jeweils bis zum 30. Juni vorgelegt wurde, aufgeführt sind.

Für zonale/regionale Verbände Bis zu USD 1 Million für von den jeweiligen Konföderationen anerkannte Zonen-/ Regionalverbände, die der betreffenden Konföderation jeweils im Januar ausgezahlt wird, sofern die entsprechenden Zonen-/Regionalverbände mindestens einen Frauenwettbewerb und je zwei Junioren-/Juniorinnenwettbewerbe (für Nationalteams oder Vereine) organisieren.

Für Konföderationen USD 12 Millionen pro Jahr für jede Konföderation, die in gleichen halbjährlichen Teilzahlungen jeweils automatisch im Januar und Juli ausgezahlt werden.

Berichterstattung und Buchprüfung

Dank stärkeren Kontrollen bot Forward 1.0 Gewähr dafür, dass die für die Fussballförderung bestimmten Mittel transparent, umsichtig und wirkungsvoll eingesetzt werden.

  • Mit jedem Verband wird die Entwicklungsstrategie für zwei bis vier Jahre in einer Zielvereinbarung festgeschrieben, die von der Entwicklungskommission genehmigt werden muss.

  • Alle maßgeschneiderten Projekte müssen an die Zielvereinbarung geknüpft sein.

  • Jedes Projekt mit einem Wert von über USD 300 000 muss von der FIFA-Entwicklungskommission bewilligt werden.

  • Die FIFA-Administration kontrolliert bei allen Projekten die Umsetzung, die Ergebnisse und die Wirkung.

  • Die Forward-Mittel jedes Verbands werden einer unabhängigen Buchprüfung unterzogen.

  • Ein Entwicklungsreglement mit strengeren Bestimmungen wie größeren Kontrollbefugnissen und schärferen Volllzugsmaßnahmen wurde erlassen.

  • Die Berichte der unabhängigen Buchprüfung der Mitgliedsverbände werden veröffentlicht.

Im Rahmen von Forward 2.0 müssen die Mitgliedsverbände:

  • die Einhaltung und Förderung der Grundsätze des Diskriminierungsverbots, von Vielfalt, Barrierefreiheit und Inklusion sowie der Menschenrechte für alle gewährleisten,

  • Maßnahmen treffen, um Kinder und Minderjährige vor möglichem Missbrauch zu schützen und ihr Wohlergehen im Fussball zu fördern,

  • jede Situation vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt führen kann,

  • die Verwendung von Bargeld vermeiden,

  • sämtliche Belege über alle Ausgaben und Zahlungen mit FIFA-Forward-Mitteln aufbewahren,

  • die FIFA-Forward-Mittel ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwenden,

  • alle Beiträge und Zuschüsse, die im Rahmen von Forward 1.0 gewährt wurden, bis zum 31. Dezember 2020 nutzen, wobei Mittel, die nicht zweckmäßig genutzt wurden, vom Anspruch für die Geschäftsperiode 2019–2022 abgezogen werden.

WARNUNG: betrügerische Ausschreibungen

Mehrere Unternehmen haben offenbar E-Mails erhalten, die einen Bezug zur FIFA oder zu Projekten/Veranstaltungen der FIFA vorgeben. Viele dieser E-Mails erwecken einen offiziellen Anschein, indem eingetragene Warenzeichen der FIFA, Unterschriften von FIFA-Angestellten und/oder falsche FIFA-E-Mail-Konten verwendet werden. Die Empfänger werden so überzeugt, ein Gebot abzugeben und dabei möglicherweise vertrauliche Informationen preiszugeben und/oder Geld zu zahlen, um die vollständigen Ausschreibungsunterlagen zu erhalten.

Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass die E-Mail-Adressen von FIFA-Angestellten mit fifa.org enden. Bei E-Mails von Adressen anderer Domains, die einen Bezug zur FIFA vorgeben, handelt es sich daher sehr wahrscheinlich um Betrug, weshalb Vorsicht geboten ist.

Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 6. April 2022 um 11:31